Rechtsprechung
BVerwG, 13.06.1994 - 5 B 15.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision bei voriger Anhörung der Verfahrensbeteiligten - Anhörung in Form einer Verfügung der Vorinstanz - Berücksichtigung eines Attests bei der Entscheidungsfindung durch Vermerk in den Akten - Verletzung des Rechtes zur Gewährung von rechtlichem Gehör ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 28.12.1993 - 4 L 2779/93
- BVerwG, 13.06.1994 - 5 B 15.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1994 - 5 B 15.94
Auch von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1980 (BVerwGE 60, 144 ) weicht die Entscheidung der Vorinstanz nicht ab. - BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde
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Förmliche Beweisanträge, die das Berufungsgericht zu einer weiteren Anhörungsmitteilung und damit zu dem Hinweis hätten zwingen können, daß es eine vom Kläger für erforderlich gehaltene Beweiserhebung nicht vornehmen werde (vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BVerwG Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - sowie Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - , vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -), hat der Kläger in diesem Schriftsatz jedoch nicht gestellt. - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
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Eine Abweichung im Sinne dieser Bestimmung setzt voraus, daß das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
- BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84
Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung - …
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Soweit der Kläger eine Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5 = BayVBl 1986, 406) und der darin getroffenen Feststellung annimmt, Gerichte seien berufen, das Handeln der Verwaltung auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, enthält der Beschluß des Berufungsgerichts keine dem widersprechende Aussage. - BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91
Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …
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Förmliche Beweisanträge, die das Berufungsgericht zu einer weiteren Anhörungsmitteilung und damit zu dem Hinweis hätten zwingen können, daß es eine vom Kläger für erforderlich gehaltene Beweiserhebung nicht vornehmen werde (vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BVerwG Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - sowie Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - , vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -), hat der Kläger in diesem Schriftsatz jedoch nicht gestellt. - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
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Förmliche Beweisanträge, die das Berufungsgericht zu einer weiteren Anhörungsmitteilung und damit zu dem Hinweis hätten zwingen können, daß es eine vom Kläger für erforderlich gehaltene Beweiserhebung nicht vornehmen werde (vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BVerwG Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - sowie Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - , vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -), hat der Kläger in diesem Schriftsatz jedoch nicht gestellt. - BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92
Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine …
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Förmliche Beweisanträge, die das Berufungsgericht zu einer weiteren Anhörungsmitteilung und damit zu dem Hinweis hätten zwingen können, daß es eine vom Kläger für erforderlich gehaltene Beweiserhebung nicht vornehmen werde (vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BVerwG Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - sowie Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - , vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -), hat der Kläger in diesem Schriftsatz jedoch nicht gestellt.